Landkreis Schwäbisch Hall Hohenlohekreis Landkreis Heilbronn Stadt Heilbronn
Förderung
Bio, Biolandwirtschaft, Oeko, Schwaebisch Hall, Hohenlohe, Regionen aktiv, Landwirtschaftliche Produkte, Wettbewerb Geographische Lage und StrukturdatenDie Region Hohenlohe liegt im Nordosten Baden-Württembergs. Das Kerngebiet erstreckt sich über die Landkreise Schwäbisch Hall und den Hohenlohekreis. Aber auch Teile der Bewohner angrenzender Landkreise fühlen sich dem Kulturraum Hohenlohe verbunden. Die historisch gewachsene kulturelle Einheit des Hohenloher Landes ist die Grundlage für die Abgrenzung der Region „Hohenlohe aktiv“. Die beiden Landkreise Hohenlohekreis und Schwäbisch Hall bilden aus administrativen Überlegungen heraus die Kern-Region. Allerdings orientieren sich viele soziale und ökonomische Beziehungen, im Besonderen in die Partner-Region Heilbronn und die umliegenden Verdichtungsräume, nicht an den administrativen Grenzen der Landkreise. Auch zum bayerischen Nachbarraum (Landkreis Ansbach) bestehen vielfältige und aktive Beziehung.Um die funktionelle Beziehung des ländlichen Raumes mit den Verdichtungsräumen in ausreichendem Maß bei der Konzepterstellung zu würdigen, wurde eine Partnerregion definiert, die sich aus dieser Beziehung ergibt. Bio, Biolandwirtschaft, Oeko, Schwaebisch Hall, Hohenlohe, Regionen aktiv, Landwirtschaftliche Produkte, WettbewerbKernregion und Partnerregion bilden damit auch einen Baustein der verbraucherorientierten Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik. Bereits bei der räumlichen Abgrenzung des Aktionsgebietes werden die nahe gelegenen verbraucherstarken Gebiete eingebunden. Dabei werden die Marktbeziehungen der beteiligten Personen und Unternehmen als zentrales Element des Erzeuger-Verbraucher-Dialogs verstanden. Die Akteure in Hohenlohe werden mit dem Projekt „Hohenlohe aktiv“ die regionale Landwirtschaft qualitäts- und marktorientiert ausrichten und damit die Ziele der Ausschreibung verfolgen. Im Mittelpunkt steht dabei die Verbraucherorientierung. Über den regionalen Produkt-, Energie- und Freizeitmarkt soll ein intensiver Dialog zwischen Erzeugern und Verbrauchern und auch zwischen den Menschen in den Verdichtungsräumen und dem ländlichen Raum entstehen. Die Förderung der Marktbeziehungen stärkt die Rolle der landwirtschaftlichen Erzeuger. Die Wertschöpfung im ländlichen Raum Bio, Biolandwirtschaft, Oeko, Schwaebisch Hall, Hohenlohe, Regionen aktiv, Landwirtschaftliche Produkte, Wettbewerbwird auf Dauer erhöht und gesichert. Arbeitsplätze bleiben in der Region erhalten bzw. entstehen neu. Insgesamt erfolgt die Förderung von Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung mit einem integrierten Gesamtkonzept. Dies garantiert die Kooperation aller Akteure, schafft positive Synergien und verhindert Missverständnisse. Ein Regionalmanagement sorgt für die Vernetzung der einzelnen Handlungsfelder und kontrolliert die Zielerfüllung der Teilprojekte und Maßnahmen. Die Bindung der Verbraucher an Produkte und Dienstleistungen aus der Region wird den ländlichen Raum in der RegioBio, Biolandwirtschaft, Oeko, Schwaebisch Hall, Hohenlohe, Regionen aktiv, Landwirtschaftliche Produkte, Wettbewerbn Hohenlohe und in der Partnerregion Heilbronn insgesamt stärken – auch über den landwirtschaftlichen Sektor hinaus. Auch die Zielsetzung einer natur- und umweltgerechten Landwirtschaft geht Hand in Hand mit der Vermarktungsförderung: Vertrauen und eine Bindung an Produkte und Erzeuger sind heute maßgeblich von einer umweltgerechten landwirtschaftlichen Erzeugung abhängig. Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und Moderation der regionalen Partnerschaft Die Vernetzung der beteiligten Akteure und Begünstigten Die Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle von "Regionen aktiv" des BMVEL
Die Beratung der Antragsteller und Begünstigten in technischen Fragen (z.B. Fördermodalitäten) - SicherstelBio, Biolandwirtschaft, Oeko, Schwaebisch Hall, Hohenlohe, Regionen aktiv, Landwirtschaftliche Produkte, Wettbewerblung der ordnungsgemäßen und zielgerichteten Abwicklung der Projekte Bio, Biolandwirtschaft, Oeko, Schwaebisch Hall, Hohenlohe, Regionen aktiv, Landwirtschaftliche Produkte, WettbewerbBio, Biolandwirtschaft, Oeko, Schwaebisch Hall, Hohenlohe, Regionen aktiv, Landwirtschaftliche Produkte, Wettbewerb
Die Beratung der regionalen Akteure und Projektantragsteller in inhaltlichen Fragen
Vorprüfung der Förderfähigkeit der Projekten Monitoring und Selbstevaluierung der Maßnahmen Reginalmanagement Hohenlohe aktivBio, Biolandwirtschaft, Oeko, Schwaebisch Hall, Hohenlohe, Regionen aktiv, Landwirtschaftliche Produkte, WettbewerbBio, Biolandwirtschaft, Oeko,
Schwaebisch Hall, Hohenlohe, Regionen aktiv, Landwirtschaftliche Produkte, WettbewerbBio, Biolandwirtschaft, Oeko, Schwaebisch Hall, Hohenlohe, Regionen aktiv, Landwirtschaftliche Produkte, WettbewerbBio, Biolandwirtschaft, Oeko, Schwaebisch Hall, Hohenlohe, Regionen aktiv, Landwirtschaftliche Produkte, WettbewerbBio, Biolandwirtschaft, Oeko, Schwaebisch Hall, Hohenlohe, Regionen aktiv, Landwirtschaftliche Produkte, Wettbewerb Stauffenbergstrasse 35-37 D-74523 Schwäbisch Hall Fax: +49(0)791/5801-13 Telefon: +49 (0)791/5801-25
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Prüfung der Förderfähigkeit
Regionalmanagement
Auskunft und Beratung
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Fördergrundsätze

Grundlage für die Förderung ist die "Richtlinie des BMVEL für den Wettbewerb Regionen aktiv- Land gestaltet Zukunft"
   

Eine Förderung weiterer Projekte ist nur im Rahmen des Regionskonzeptes 2006/2007 möglich.

In Phase 2 von REGIONEN AKTIV können nur noch Projekte im Kernthema Agrartourismus gefördert werden.

 

Eine Förderung erfolgt nur für Aktivitäten, die nicht über andere Förderinstrumente gefördert werden
 
  • Eine Förderung bezieht sich nur auf Aktivitäten, die beihilferechtlich zulässig sind
  • auf der Grundlage von der Europäischen Kommission genehmigter Programme (insb. Ziel 1-,2- und Ziel 3-Programm)
  • nach den Fördergrundsätzen des Rahmenplanes des Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" oder der
  • Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
  • als "de minimis Behilfen"
    *keine Produktion, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
    *maximal 100.000 EUR innerhalb von 3 Jahren

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Förderhöhe

entsprechend den Zuwendungsanteilen der geltenden Rahmenpläne
   

als deminimis-Beihilfe bis zu 40 %, maximal 100.000 EUR

   
Informations-, Bildungs-, und Beratungsdienstleistungen bis zu 50 %

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Zuwendungsempfänger

können sein:

Gemeinden, Landkreise und Körperschaften des öffentlichen Rechts
   

Natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts

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Bewilligungsstelle

Abwicklungspartner des BMELV ist das Landratsamt Schwäbisch Hall. Das innerhalb des Landratsamtes zuständige Amt für Wirtschafts- und Wohnungsbauförderung erteilt die Zuwendungsbescheide und prüft die Verwendungsnachweise. Das Landratsamt ist an die Projektauswahl durch die regionale Partnerschaft (Vollversammlung) gebunden, so weit die Finanzierung und die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften gesichert ist.

DownloadVordruck Mittelanforderung
Vordruck Mittelanforderung

DownloadVordruck Verwendungsnachweis
Vordruck Verwendungsnachweis

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Antragstelle

Regionalmanagement Hohenlohe aktiv
c/o WFG Schwäbisch Hall mbH
Haller Straße 29/1
74549 Wolpertshausen

info@hohenloheaktiv.de
Tel. 07904/942 146
Fax: 07904/941 3641

eMail: info@hohenloheaktiv.de

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Antragsformular

Das Antragsformular steht Ihnen zur Verfügung als

Projektskizze
   

Langantrag

   
Finanzierungsplan (Anlage zur Projektskizze)
   

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Antragsfrist

Die zweite Förderphase von REGIONEN AKTIV läuft bis zum 31.12.2007. Insgesamt stehen für 2006 und 2007 300.000 € an Finanzmitteln zur Verfügung. Anträge können bis zum 15. Mai 2006 beim Regionalamanagement eingereicht werden.

Die Regionalmanager führen mit den Interessenten Gespräche und unterstützen bei der Konkretisierung und Antragstellung von Projekten, die in das Entwicklungskonzept von Hohenlohe aktiv passen. Die Antwort, ob und wie gefördert wird, steht erst am Ende dieses Abstimmungsprozesses.

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Prüfung der Förderfähigkeit

Die Förderung mit Mitteln aus dem Wettbewerb „Regionen Aktiv“ ist nachrangig, d.h. eine Förderung ist nur möglich, wenn andere Förderprogramme nicht greifen oder nicht ausreichen. Anders ausgedrückt: Ziel ist nicht vorrangig die Gelder aus „Regionen Aktiv“ auszugeben, sondern möglichst viele Projekte in der Region anzustoßen. Regionen Aktiv ist nur der Feuerwehrtopf für alles was in das regionale Entwicklungskonzept passt, aber sonst nicht finanzierbar ist.
Leider sind pauschale Aussagen über die Förderfähigkeit einzelner Vorhaben kaum möglich. Es bedarf immer einer Einzelfallprüfung durch die Regionalmanager nach folgendem Schema:

Passt eine Idee in das Regionskonzept von Hohenlohe aktiv? Förderfähig sind grundsätzlich Projekte im Bereich Agrartourismus

   

Soll die Idee zum Projekt weiterentwickelt und muss eine externe Planung oder Beratung in Auftrag gegeben werden? – ggf. Förderung aus Regionen Aktiv für Konzeptionsphase

   
Greift für das Vorhaben eine Landesförderung oder anderes Programm – insgesamt oder trennbare Teilbereiche?
   
Kann die Finanzierung mit diesen Fördermöglichkeiten nicht dargestellt werden? – ggf. schlüssige Begründung und Bestätigung
   
Beurteilung des Vorhabens und Begründung der Förderung aus Regionen Aktiv durch das Regionalmanagement
   
Förderempfehlung durch die Vollversammlung
   
Beurteilung durch das Landratsamt Schwäbisch Hall, als Abwicklungspartner des BMELV

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Regionalmanagement

Das "Regionalmanagement Hohenlohe aktiv" ist bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Schwäbisch Hall mbH (WFG), angesiedelt. Aufgaben sind beispielsweise:

Organisation der regionalen Partnerschaft
   

Öffentlichkeitsarbeit und Ansprechpartner

   
Beratung der Antragsteller, Vorauswahl und Konzeption der zu fördernden Projekte
   
Vorprüfung der Förderfähigkeit von Projekten
   
Sicherstellen der ordnungsgemäßen und zielgerichteten Abwicklung der Projekte
   
Monitoring und Selbstevaluierung
   
Weiterentwicklung des Entwicklungskonzepts

 

Das Team vom Regionalmanagement unterstützt die Antragsteller bei der Projektkonzeption. Ziel der Beratung durch das Regionalmanagement ist ein schlüssiges Umsetzungskonzept und das Aufzeigen der bestmöglichen Förderung sowie die Abstimmung mit den Förderstellen. Die Potentiale der Modellregion Hohenlohe sollen so besser ausgeschöpft werden. Dies ist das Besondere und Neue am Wettbewerb Regionen Aktiv. Kein anderes Förderprogramm bot bisher die Möglichkeit in diesem Umfang Personal für die umfassende Beratung einzustellen. Gleiches gilt für die Möglichkeit zur Förderung von Planungen und Projektkonzeptionen

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Auskünfte und Beratung

Regionalmanagement Hohenlohe aktiv
c/o WFG Schwäbisch Hall mbH
Haller Straße 29/1
74549 Wolpertshausen

info@hohenloheaktiv.de
Tel. 07904/942 146
Fax: 07904/941 3641

Email: info@hohenloheaktiv.de
Internet: www.hohenloheaktiv.de

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De-minimis-Beihilfen

Förderungen im Rahmen von "Hohenlohe aktiv" sind nur möglich, wenn sie nach EG-Recht beihilferechtlich zulässig sind. Dies trifft zu auf Maßnahmen im Rahmen von bereits genehmigten Programmen und Plänen (GAK, Ziel 1-, 2- und 3-Programme).
Soweit eine Investition nicht hierunter eingeordnet werden kann, darf ein Unternehmen oder eine Vereinigung für ein Vorhaben Zuschüsse oder Zuwendungen aus öffentlicher Hand nur dann erhalten, wenn die strengen Vorschriften des EG-Rechts (Art. 87 u. 88 EG-Vertrag) hinsichtlich der Vermeidung einer Wettbewerbsbeeinträchtigung geprüft und erfüllt sind.

Meist werden direkte Beihilfen an ein Unternehmen oder eine Vereinigung bei dieser Prüfung als wettbewerbsverzerrend bewertet und daher nicht zugelassen.

Eine Ausnahme von der Anwendung dieser Vorschriften bildet die "De-minimis-Regelung", wonach Beihilfen, die in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Bagatellgrenze von insgesamt 100.000 € nicht überschreiten, nicht unter die EG-Vorschriften fallen und somit nicht geprüft werden müssen.

Verordnung Nr. 69/2001 der Europäischen Kommission über die Anwendung der Art. 87 u. 88 EG-Vertrag auf "De-minimis-Beihilfen"

Ausgenommen von der "De-minimis-Regelung" sind die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Verkehr, da hier vorrangige Sondervorschriften gelten.

Merkblatt De-minimis-Beihilfen im Agrar- und Fischereisektor

Im Bereich der Landwirtschaft gilt dies für Tätigkeiten, die sich auf die Herstellung, Verarbeitung oder Vermarktung folgender im Anhang aufgeführter Waren beziehen:

Anhang I des EG-Vertrags zu Art. 32

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Finanzierung von Investitionen und nicht investiven Maßnahmen

förderfähig sind:

Maßnahmen gemäß dem geltendem Rahmenplan für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und Maßnahmen nach der "Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" soweit sie vom Land Baden-Württemberg nicht angeboten werden.
   

Investitionen im Rahmen der "de-minimis-Beihilfen"
Gefördert werden können beispielsweise:

  • qualifizierte strategische Unternehmensgründungen
  • Entwicklung neuer Dienstleistungen Erschließung neuer Produktlinien
  • Entwicklung neuer Dienstleistungen
  • Investitionen für gemeinschaftliche Marketingprojekte von Kleinbetrieben
  • Errichtung gemeinsamer innovations- und produktionsunterstützender Infrastruktur in geringem Umfang
  • Umnutzung vorhandener Bausubstanz insbesondere zur Ansiedlung von Handwerk und Dienstleistungen bzw. KMU
  • Investitionen für regional bedeutsame Einrichtungen zur Verbesserung des regionalen kulturellen Angebots oder zur Information über Landschafts- und Kulturgeschichte
  • Investitionen für die Erhaltung von Gebäuden, Bauwerken und Anlagen mit regionaler landschafts- und kulturgeschichtlicher Bedeutung und mit sozialen und kulturellen Nutzungen
  • Einrichtungen für den Zugang von Kleinbetrieben (insbesondere Handwerk) zu Beratungsdiensten, Forschungseinrichtungen etc.
  • Verbreitung der Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Aufbau multifunktionaler dörflicher Dienstleistungszentren mit innovativen Trägerstrukturen, örtliche Informations- und Kommunikationszentren
  • Ausbau mobiler Versorgungssysteme, Servicenetze
  • Investitionen an historischen Gebäuden, Bauwerken und Naturdenkmalen von herausgehobenem touristischem Interesse
   

Informations-, Bildungs- und Beratungsdienstleistungen
Gefördert werden können beispielsweise:

  • Studien, Konzepte, Planungen, Machbarkeitsstudien, Ökoaudit, Zertifizierung, Evaluierung von Projekten
  • Organisation von Regionalmessen, Unterstützung von Kooperationen von Kleinbetrieben zur Präsentation auf überregionalen Messen
  • Entwicklungsberatung (auch in Verbindung mit Gemeinwesenarbeit) für Existenzgründungs- und Betriebsübernahme-Initiativen
  • Qualifizierung in Zusammenhang mit Maßnahmen nach 5.2
  • Qualifizierung und Weiterbildung der Entwicklungsberatung
  • Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch (z.B. Teilnahme an Seminaren und Tagungen in Deutschland, Experten- und Referentenhonorare)
   
 
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04.06.2008
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24.05.2008
Landleben erfahren  
Gewinnspiel von schwaebischhall- online.de
Teile von diesem Portal sind:
Direktvermarkter Heilbronn
Hohenloher Land
 
Die regionale Partnerschaft Hohenloheaktiv ist eine gemeinsame Initiative von:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Schwäbisch Hall Wirtschaftsinitiative Hohenlohe
Raum Heilbronn Kreisbauernverbände Schwäbisch Hall - Hohenlohe und Heilbronn
  Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall