Fördergrundsätze
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Grundlage für die Förderung ist die "Richtlinie
des BMVEL für den Wettbewerb Regionen aktiv- Land gestaltet Zukunft" |
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Eine Förderung weiterer Projekte ist nur im
Rahmen des Regionskonzeptes
2006/2007 möglich.
In Phase 2 von REGIONEN AKTIV können nur noch Projekte im
Kernthema Agrartourismus gefördert werden.
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Eine Förderung erfolgt nur für Aktivitäten, die nicht
über andere Förderinstrumente gefördert werden |
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- Eine Förderung bezieht sich nur auf Aktivitäten, die
beihilferechtlich zulässig sind
- auf der Grundlage von der Europäischen Kommission genehmigter
Programme (insb. Ziel 1-,2- und Ziel 3-Programm)
- nach den Fördergrundsätzen des Rahmenplanes des Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
oder der
- Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
- als "de minimis Behilfen"
*keine Produktion, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher
Produkte
*maximal 100.000 EUR innerhalb von 3 Jahren
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Förderhöhe
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Zuwendungsempfänger
können sein:
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Gemeinden, Landkreise und Körperschaften des öffentlichen
Rechts |
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Natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften
des privaten Rechts
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Bewilligungsstelle
Abwicklungspartner des BMELV ist das Landratsamt Schwäbisch
Hall. Das innerhalb des Landratsamtes zuständige Amt für Wirtschafts-
und Wohnungsbauförderung erteilt die Zuwendungsbescheide und prüft
die Verwendungsnachweise. Das Landratsamt ist an die Projektauswahl durch
die regionale Partnerschaft (Vollversammlung) gebunden, so weit die Finanzierung
und die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften gesichert
ist.
Vordruck
Mittelanforderung
Vordruck
Mittelanforderung
Vordruck
Verwendungsnachweis
Vordruck
Verwendungsnachweis
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Antragstelle
Regionalmanagement Hohenlohe aktiv
c/o WFG Schwäbisch Hall mbH
Haller Straße 29/1
74549 Wolpertshausen
info@hohenloheaktiv.de
Tel. 07904/942 146
Fax: 07904/941 3641
eMail: info@hohenloheaktiv.de
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Antragsformular
Das Antragsformular steht Ihnen zur Verfügung als
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Antragsfrist
Die zweite Förderphase von REGIONEN AKTIV läuft
bis zum 31.12.2007. Insgesamt stehen für 2006 und 2007 300.000 €
an Finanzmitteln zur Verfügung. Anträge können bis zum
15. Mai 2006 beim Regionalamanagement eingereicht werden.
Die Regionalmanager führen mit den Interessenten Gespräche und
unterstützen bei der Konkretisierung und Antragstellung von Projekten,
die in das Entwicklungskonzept von Hohenlohe aktiv passen. Die Antwort,
ob und wie gefördert wird, steht erst am Ende dieses Abstimmungsprozesses.
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Prüfung der Förderfähigkeit
Die Förderung mit Mitteln aus dem Wettbewerb „Regionen Aktiv“
ist nachrangig, d.h. eine Förderung ist nur möglich, wenn andere
Förderprogramme nicht greifen oder nicht ausreichen. Anders ausgedrückt:
Ziel ist nicht vorrangig die Gelder aus „Regionen Aktiv“ auszugeben,
sondern möglichst viele Projekte in der Region anzustoßen.
Regionen Aktiv ist nur der Feuerwehrtopf für alles was in das regionale
Entwicklungskonzept passt, aber sonst nicht finanzierbar ist.
Leider sind pauschale Aussagen über die Förderfähigkeit
einzelner Vorhaben kaum möglich. Es bedarf immer einer Einzelfallprüfung
durch die Regionalmanager nach folgendem Schema:
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Regionalmanagement
Das "Regionalmanagement Hohenlohe aktiv" ist bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
des Landkreises Schwäbisch Hall mbH (WFG), angesiedelt. Aufgaben
sind beispielsweise:
Das Team vom Regionalmanagement unterstützt die Antragsteller bei
der Projektkonzeption. Ziel der Beratung durch das Regionalmanagement
ist ein schlüssiges Umsetzungskonzept und das Aufzeigen der bestmöglichen
Förderung sowie die Abstimmung mit den Förderstellen. Die Potentiale
der Modellregion Hohenlohe sollen so besser ausgeschöpft werden.
Dies ist das Besondere und Neue am Wettbewerb Regionen Aktiv. Kein anderes
Förderprogramm bot bisher die Möglichkeit in diesem Umfang Personal
für die umfassende Beratung einzustellen. Gleiches gilt für
die Möglichkeit zur Förderung von Planungen und Projektkonzeptionen
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Auskünfte und Beratung
Regionalmanagement Hohenlohe aktiv
c/o WFG Schwäbisch Hall mbH
Haller Straße 29/1
74549 Wolpertshausen
info@hohenloheaktiv.de
Tel. 07904/942 146
Fax: 07904/941 3641
Email: info@hohenloheaktiv.de
Internet: www.hohenloheaktiv.de
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De-minimis-Beihilfen
Förderungen im Rahmen von "Hohenlohe aktiv" sind nur möglich,
wenn sie nach EG-Recht beihilferechtlich zulässig sind. Dies trifft
zu auf Maßnahmen im Rahmen von bereits genehmigten Programmen und
Plänen (GAK, Ziel 1-, 2- und 3-Programme).
Soweit eine Investition nicht hierunter eingeordnet werden kann, darf
ein Unternehmen oder eine Vereinigung für ein Vorhaben Zuschüsse
oder Zuwendungen aus öffentlicher Hand nur dann erhalten, wenn die
strengen Vorschriften des EG-Rechts (Art. 87 u. 88 EG-Vertrag) hinsichtlich
der Vermeidung einer Wettbewerbsbeeinträchtigung geprüft und
erfüllt sind.
Meist werden direkte Beihilfen an ein Unternehmen oder eine Vereinigung
bei dieser Prüfung als wettbewerbsverzerrend bewertet und daher nicht
zugelassen.
Eine Ausnahme von der Anwendung dieser Vorschriften bildet die "De-minimis-Regelung",
wonach Beihilfen, die in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Bagatellgrenze
von insgesamt 100.000 € nicht überschreiten, nicht unter die
EG-Vorschriften fallen und somit nicht geprüft werden müssen.
Verordnung Nr. 69/2001 der
Europäischen Kommission über die Anwendung der Art. 87 u. 88
EG-Vertrag auf "De-minimis-Beihilfen"
Ausgenommen von der "De-minimis-Regelung" sind die Bereiche
Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Verkehr, da hier vorrangige
Sondervorschriften gelten.
Merkblatt De-minimis-Beihilfen
im Agrar- und Fischereisektor
Im Bereich der Landwirtschaft gilt dies für Tätigkeiten, die
sich auf die Herstellung, Verarbeitung oder Vermarktung folgender im Anhang
aufgeführter Waren beziehen:
Anhang I des EG-Vertrags zu Art.
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Finanzierung von Investitionen und nicht investiven
Maßnahmen
förderfähig sind:
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Maßnahmen gemäß dem geltendem Rahmenplan
für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes" (GAK) und Maßnahmen nach der
"Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
soweit sie vom Land Baden-Württemberg nicht angeboten werden.
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Investitionen im Rahmen der "de-minimis-Beihilfen"
Gefördert werden können beispielsweise:
- qualifizierte strategische Unternehmensgründungen
- Entwicklung neuer Dienstleistungen Erschließung neuer
Produktlinien
- Entwicklung neuer Dienstleistungen
- Investitionen für gemeinschaftliche Marketingprojekte
von Kleinbetrieben
- Errichtung gemeinsamer innovations- und produktionsunterstützender
Infrastruktur in geringem Umfang
- Umnutzung vorhandener Bausubstanz insbesondere zur Ansiedlung
von Handwerk und Dienstleistungen bzw. KMU
- Investitionen für regional bedeutsame Einrichtungen zur
Verbesserung des regionalen kulturellen Angebots oder zur Information
über Landschafts- und Kulturgeschichte
- Investitionen für die Erhaltung von Gebäuden, Bauwerken
und Anlagen mit regionaler landschafts- und kulturgeschichtlicher
Bedeutung und mit sozialen und kulturellen Nutzungen
- Einrichtungen für den Zugang von Kleinbetrieben (insbesondere
Handwerk) zu Beratungsdiensten, Forschungseinrichtungen etc.
- Verbreitung der Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien
- Aufbau multifunktionaler dörflicher Dienstleistungszentren
mit innovativen Trägerstrukturen, örtliche Informations-
und Kommunikationszentren
- Ausbau mobiler Versorgungssysteme, Servicenetze
- Investitionen an historischen Gebäuden, Bauwerken und Naturdenkmalen
von herausgehobenem touristischem Interesse
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Informations-, Bildungs- und Beratungsdienstleistungen
Gefördert werden können beispielsweise:
- Studien, Konzepte, Planungen, Machbarkeitsstudien, Ökoaudit,
Zertifizierung, Evaluierung von Projekten
- Organisation von Regionalmessen, Unterstützung von Kooperationen
von Kleinbetrieben zur Präsentation auf überregionalen
Messen
- Entwicklungsberatung (auch in Verbindung mit Gemeinwesenarbeit)
für Existenzgründungs- und Betriebsübernahme-Initiativen
- Qualifizierung in Zusammenhang mit Maßnahmen nach 5.2
- Qualifizierung und Weiterbildung der Entwicklungsberatung
- Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch (z.B. Teilnahme an Seminaren
und Tagungen in Deutschland, Experten- und Referentenhonorare)
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